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REACH

REACH steht für Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien. Die neue EU-Chemikalienverordnung ersetzt das bisher geltende Chemikalienrecht und ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Wichtige Ziele der neuen EU-Chemikalienpolitik sind der verbesserte Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor potenziellen Stoffrisiken.

Die Firmengruppe Breitenfeld beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema und kann gewährleisten, dass sowohl die eingesetzten Rohstoffe als auch die hergestellten Produkte den behördlichen Anforderungen entsprechen.

Wir können versichern, dass durch die REACH-Vorschriften keine Änderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit bei unseren Produkten und Lieferungen zu erwarten sind.

ERKLÄRUNG GEMÄß ARTIKEL 33 REACH-VO:

Die Firmengruppe Breitenfeld beachtet die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe nach Artikel 57 und hält sich über Aktualisierungen für die Aufnahme weiterer Stoffe nach Artikel 58 auf dem Laufenden. Keiner dieser Stoffe (als solche oder in Zubereitungen oder Erzeugnissen) ist in unseren Produkten enthalten.